GK: Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten

Als unsere Patientin oder unser Patient haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Diese sind unter anderem im Gesundheitsgesetz des Kantons St.Gallen festgehalten. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wichtigsten Themen.

Der Spitalaufenthalt dient der Abklärung und der Behandlung Ihrer Krankheit oder Verletzung. Wir behandeln Sie nach den Grundsätzen der medizinischen Wissenschaften sowie der ärztlichen und pflegerischen Ethik.

Behandlung

Der Spitalaufenthalt dient der Abklärung und der Behandlung Ihrer Krankheit oder Verletzung. Wir behandeln Sie nach den Grundsätzen der medizinischen Wissenschaften sowie der ärztlichen und pflegerischen Ethik.


Recht auf Information

Die ärztliche Ansprechperson informiert Sie laufend in verständlicher Form über Ihren Gesundheitszustand, den voraussichtlichen Verlauf des Heilungsprozesses und über Heilmassnahmen. Stellen Sie der ärztlichen Ansprechperson während der Sprechstunde oder während der Visiten am Krankenbett ruhig Fragen zu Art und Zweck von Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffen. Stellen Sie Rückfragen, wenn Sie Fachausdrücke nicht verstehen oder zusätzliche Informationen wünschen. Die ärztliche Ansprechperson informiert Sie auch über Risiken und Nebenwirkungen und legt Ihnen, sofern vorhanden, Behandlungsalternativen dar. Diese Informationspflicht entfällt nur dann, wenn unverzügliches Handeln nötig ist. Die entsprechenden Informationen werden Ihnen später nachgereicht. Selten treten unerwartete, schwerwiegende Ereignisse auf.


Behandlungsrelevante Mitteilung Ihrerseits

Die ärztliche Ansprechperson sollte Ihre Leiden möglichst gut erfassen können. Sie ist auf Ihre vollständigen und ausführlichen Angaben angewiesen. Verschweigen Sie auch Unangenehmes oder Ihnen Peinliches nicht, soweit es medizinisch oder pflegerisch von Bedeutung sein könnte. Teilen Sie auch mit, wenn Sie bestimmte Arzneimittel nicht vertragen oder wenn Sie an Allergien leiden. Beobachten Sie, wie sich die Behandlung bei Ihnen auswirkt und schildern Sie der ärztlichen Ansprechperson Ihre Beobachtungen so genau wie möglich


Patientendossier

Das Patientendossier enthält alle wesentlichen Angaben und Unterlagen über Ihre Krankheit und deren Verlauf. Dazu gehören Ihre eigenen Angaben, die Ergebnisse apparativer Untersuchungen, Laborbefunde, Röntgenbilder, Operationsberichte und sonstige Untersuchungsbefunde sowie die Pflegedokumentation. Auf Wunsch können Sie Einsicht nehmen.


Patientenarmband

Das Armband trägt dazu bei, die Patientenidentifikation zu unterstützen. Jede Patientin und jeder Patient erhält bei einem stationären Aufenthalt ein Armband, welches Sie bis zu Ihrem Austritt tragen. Nach Ihrem Aufenthalt wird das Armband unter Berücksichtigung des Datenschutzes entsorgt.


Patientengeheimnis und Datenschutz

Das Spitalpersonal ist gegenüber unbefugten Dritten an die Schweigepflicht gebunden. Als Dritte gelten grundsätzlich alle Personen, die an Ihrer Behandlung nicht unmittelbar beteiligt sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir ohne Ihre anderslautende Willenserklärung die notwendigen medizinischen Auskünfte Ihrer ärztlichen Ansprechperson ausserhalb des Spitals erteilen. Wir orientieren uns an den geltenden Datenschutzbestimmungen und werden dabei von den Datenschutzbeauftragten von HOCH Health Ostschweiz unterstützt.


Auskünfte an Familie und Freunde

Zur Wahrung Ihres Persönlichkeitsrechts darf die ärztliche Ansprechperson ohne Ihr Einverständnis keine Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand an Ihre Familie und Ihre Freunde erteilen. Sind diese bei einer Information oder Aufklärung anwesend, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.


Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst eine Entscheidung zu treffen, Ihren Willen schriftlich im Voraus festhalten. Zum Beispiel, ob und welche Personen in medizinische Entscheide mit einbezogen werden sollen, ob lebensverlängernde Massnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen sind und wie Sie zu Obduktion und Organspende stehen. Ihr diesbezüglicher Wille ist von den ärztlichen Ansprechpersonen zu respektieren, ausser Ihre Anordnungen würden gegen die Rechtsordnung verstossen, nicht genügend verbindlich sein, oder Anhaltspunkte würden den Schluss zulassen, dass Sie inzwischen Ihre Einstellung geändert haben. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrer Familie und Ihren Freunden, mit der Hausärztin oder dem Hausarzt und mit dem Behandlungsteam intensive Gespräche zu diesen Themen zu führen. Gerne vermitteln wir Ihnen auch den Kontakt zu Fachpersonen.